Pres­se­mit­tei­lung | Inno­va­ti­ons­fonds

Inno­va­ti­ons­aus­schuss: 17 neue Projekte können starten

Berlin, 21. Januar 2022 – 17 weitere Projekte erhalten Mittel aus dem Inno­va­ti­ons­fonds, um neue Formen medi­zi­ni­scher Versor­gungs­an­sätze zu erproben. Nachdem die Antrag­steller die Förder­be­din­gungen akzep­tiert haben, können sie nun mit ihren Projekten starten. Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) veröf­fent­lichte heute auf seiner Website eine Über­sichts­liste der neuen Projekte. Mit welchen genauen Frage­stel­lungen sich die Projekte jeweils befassen und welche neuen Versor­gungs­an­sätze erprobt werden sollen, ist in der Liste darge­legt.

Auf seine Förder­be­kannt­ma­chung vom 26. Juni 2020 hatte der Inno­va­ti­ons­aus­schuss insge­samt 136 Ideen­skizzen erhalten: Daraus wurden 33 Projekte ausge­wählt, die mit Hilfe einer finan­zi­ellen Förde­rung ihre Ideen­skizze zu einem Voll­an­trag weiter­ent­wi­ckeln konnten. Die 17 Projekte, deren Erpro­bung nun auf Basis des Voll­an­trags geför­dert wird, verteilen sich auf die folgenden Themen­felder:

  • Weiter­ent­wick­lung von Versor­gungs­struk­turen und -​prozessen: 5
  • Versor­gungs­mo­delle für Regionen mit beson­deren Struk­tur­an­for­de­rungen: 2
  • Inte­gra­tion und Vernet­zung reha­bi­li­ta­tiver Maßnahmen zur Stei­ge­rung des Behand­lungs­er­folgs von GKV-​Leistungen: 2
  • Versor­gungs­mo­delle zu Pati­en­ten­pfaden: 5
  • Daten­ge­stützte Versor­gungs­mo­delle für Menschen mit chro­ni­schen Erkran­kungen in der ambu­lanten Versor­gung: 2

Zudem startet ein Projekt, welches sich auf die themen­of­fene Förder­be­kannt­ma­chung beworben hatte.

Die in der Über­sichts­liste zu findenden Projekt­be­schrei­bungen werden in Kürze auch in der filter­baren Förder­pro­jekt­seite Neue Versor­gungs­formen aufge­führt.

Hinter­grund: Projekt­för­de­rung durch den Inno­va­ti­ons­aus­schuss

Der G-BA erhielt 2016 vom Gesetz­geber den Auftrag, mit den Mitteln des Inno­va­ti­ons­fonds solche Projekte zu fördern, die über die bishe­rige regel­hafte Gesund­heits­ver­sor­gung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung in Deutsch­land hinaus­gehen, und gezielte Impulse für die inno­va­tive Weiter­ent­wick­lung des Gesund­heits­we­sens zu geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Inno­va­ti­ons­aus­schuss einge­richtet. Die Mittel werden von den gesetz­li­chen Kran­ken­kassen und aus dem Gesund­heits­fonds getragen und vom Bundesamt für Soziale Siche­rung verwaltet.

Weitere Infor­ma­tionen zur Arbeit des Inno­va­ti­ons­aus­schusses, zu Förder­be­kannt­ma­chungen und laufenden sowie abge­schlos­senen Projekten finden Sie auf der Website des Inno­va­ti­ons­aus­schusses.